WIR BILDEN AUS

Anforderungen

FÜHRERSCHEIN KLASSEN

Klasse Mofa:

Motorroller bis 25 Km/h

  • Min. 15 Jahre
  • Biometrische Passbilder

Klasse AM:

Motorroller bis 45 Km/h

  • Min. 16 Jahre
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrische Passbilder

Klasse A1:

Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm bzw. 11 Kw.
Anforderung:

  • Min. 16 Jahre
  • Erste Hilfe Kurs
  • Sehtest
  • Biometrische Passbilder

Klasse A2:

Krafträder mit nicht mehr als 35 Kw.
Anforderung:

  • Min. 18 Jahre
  • Weitere siehe Klasse A1

Klasse A (unbeschränkt):

Krafträder mit mehr als 35 Kw.
Anforderung:

  • Min. 24 Jahre (20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2)
  • Weitere siehe Klasse A1

Klasse B/BF 17:

Kraftfahrzeuge bis 3,5t zG und Anhänger bis 750 kg.
Anforderung:

  • Min. 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
  • Erste Hilfe Kurs
  • Sehtest
  • Biometrische Passbilder

Klasse BE:

Kraftfahrzeuge bis 3,5t zG und Anhänger über 750 kg bis 3,5t zG
Anforderung:

  • Vorbesitz Klasse B
  • Min. 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
  • Weitere siehe Klasse B

Die Voraussetzung für BF17 ist eine oder mehrere Personen die über 30 Jahre alt sind und schon seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen außerdem nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg eingetragen haben.

Klasse C:

Kraftwagen 3,5t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG
Anforderung:

  • Min. 21 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B
  • Biometrische Passbilder
  • Erste Hilfe Kurs
  • Ärztliches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten

Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich. Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (140 Zeitstunden, mit anschließender IHK Prüfung) erfüllen.

Klasse CE:

Kraftwagenüber 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG.
Anforderung:

  • Vorbesitz Klasse C
  • Weitere siehe Klasse C

Klasse D:

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Anforderung:

  • Min. 24 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B
  • Ärztliches Gutachten
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
  • Augenärztliches Gutachten
  • Führungszeugnis
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrische Passbilder

Die Fahrerlaubnis der Klassen D und DE wird auf 5 Jahre befristet. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich. Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (140 Zeitstunden, mit anschließender IHK Prüfung) erfüllen.

Klasse DE:

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg).

Anforderung:

  • Min. 24 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B
  • Ärztliches Gutachten
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
  • Augenärztliches Gutachten
  • Führungszeugnis
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrische Passbilder

Die Fahrerlaubnis der Klassen D und DE wird auf 5 Jahre befristet. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich. Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (140 Zeitstunden, mit anschließender IHK Prüfung) erfüllen.

AUFBAUSEMINARE UND WEITERE KURSE

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein Seminar, welches den Teilnehmern helfen soll, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Dabei geht es um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten. Auch andere Dinge wie Emotionen beim Autofahren und die Beherrschung des Fahrzeugs sind Inhalte des Aufbauseminars. Ein Aufbauseminar für Fahranfänger müssen Autofahrer absolvieren, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden sind. Das Aufbauseminar wird auch oftmals Nachschulung genannt.

Der Basiskurs umfasst insgesamt 18 theoretische Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und eine praktische Unterrichtseinheit à 45 Minuten (Ladungssicherungsübung und Feuerlöschübung). Im Basiskurs wird grundsätzliches Wissen zum Thema Gefahrguttransport vermittelt. Der Basiskurs ist Voraussetzung für die Aufbaukurse Tankwagen, Explosivstoffe oder Radioaktivstoffe. Der Basiskurs endet mit der Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer Frankfurt. Gesamtdauer: 2 1/2 Tage

Der Aufbaukurs Tank umfasst 12 theoretische Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und eine praktische Unterrichtseinheit à 45 Minuten (Einweisung am Tankfahrzeug). Der Aufbaukurs Tank berechtigt zum führen von Tankfahrzeugen, beispielsweise Benzin-, Heizöl-, der Chemietanks. Da diese Fahrzeuge ein sehr großes Volumen gefährlicher Güter transportieren (hohes Gefährdungspotenzial) und ein ganz eigenes Fahrverhalten haben, ist dieser Erweiterungskurs nötig. Gesamtdauer: 2 Tage

Die Fortbildungsschulung umfasst 8 UE Theorie und 4 UE praktische Übungen. Die Fortbildungsschulung ist für alle Inhaber gültiger ADR-Bescheinigungen vorgesehen, um auf Neuerungen und Änderungen des ADR (Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) hinzuweisen, da die Vorschriften zum Gefahguttransport alle zwei Jahre aktualisiert werden. Die Fortbildungsschulung muss alle 5 Jahre durchgeführt werden und kann bereits ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit besucht werden. Die Verlängerung wird dann ab dem Ablaufdatum der ADR-Bescheinigung gültig. Wenn die Schulung nicht durchgeführt wird, verfällt der ADR-Schein mit allen eventuell absolvierten Aufbaukursen. Gesamtdauer: 2 Tage Der Unterrichtsplan orientiert sich inhaltlich an den verbindlichen Vorgaben des DIHK. Der Fahrzeugführer erhält die ADR-Bescheinigung, wenn er durchgehend an den Schulungen teilgenommen und die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer bestanden hat. Die Bescheinigung ist fünf Jahre lang gültig und wird von der IHK ausgestellt.

In der Führerscheinausbildung C/CE wird die Berechtigung erworben, Lastkraftwagen im Straßenverkehr zu führen. Für den gewerblichen Einsatz in Speditionen oder Industriebetrieben ist je nach Anforderung eine Einweisung mit praktischen Übungseinheiten am LKW sinnvoll. Im Perfektionstraining werden typische Alltagssituationen wie z. B. das Einparken bei beengten Platzverhältnissen, der Umgang mit BDF-Fahrzeugen (Wechselaufbauten / Wechselbrücken) praxisnah geübt. Wertvolle Tricks und Kniffe, die Zeit sparen oder Schäden minimieren können, werden in diesem Kurs von speditionserprobtem Fahrpersonal speziell an LKW-Anfänger weitergegeben.

Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer (auch Ausbildung zum Führer von Flurförderzeugen) dauert einen Tag. Voraussetzung für die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern. Die Ausbildung beinhaltet sowohl theoretischen, als auch praktischen Unterricht. Der Inhalt ergibt sich aus den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Die Ausbildung endet mit der Ablegung einer theoritische und praktischen Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten die Fahrer einen personenbezogenen Fahrausweis für Flurförderungen und ein Zertifikat über die durchgeführte Ausbildung.

Allgemein gilt: Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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